Staatlich anerkannter Sachverständiger

Wird auf Basis der Sachverständigenverordnung SvVO in Nordrhein-Westfalen durch die Ingenieurkammer Bau oder Architektenkammer benannt. Ihm obliegt die Prüfung des Brandschutzes von Wohngebäuden mittlerer Höhe und die Aufstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten.

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