Glossar
- Nachbarschaftsschutz
- Vorgehen, bei dem Löschmittel zum Schutz der Nachbarschaft eines Brandobjektes eingesetzt werden
- Nachbrennen
- Flamme, die nach Entfernen der Zündquelle anhält.
- Nachbrennzeit mit Flamme
- Zeitdauer des anhaltenden Nachbrennens unter bestimmten Bedingungen.
- Nachglimmen
- Andauerndes Glimmen, nachdem sowohl die Zündquelle entfernt wurde als auch alle Flammen erloschen sind.
- Nachglimmzeit
- Zeitdauer unter bestimmten Versuchsbedingungen, während der ein Nachglimmen anhält.
- Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz
- In manchen Bundesländern als qualifizierte Bauvorlage gefordert.
- Netzmittel
- Flüssigkeit, die zur Herabsetzung der Oberflächenspannung des Wassers in einem bestimmten Mengenverhältnis mit Wasser verdünnt wird.
- nichtbrennbar
- Kein Verbrennen unter festgelegten Bedingungen
- nichtentflammbar
- Keine Zündung mit Flammen unter festgelegten Bedingungen
- Notleiteranlage
- Bauliche Anlage, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. ANMERKUNG: Notleiteranlagen sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Sie sind aber kein Ersatz für einen zweiten baulichen Rettungsweg im Sinne des Baurechts.