Glossar
- Nachbarschaftsschutz
- Vorgehen, bei dem Löschmittel zum Schutz der Nachbarschaft eines Brandobjektes eingesetzt werden
- Nachbrennen
- Flamme, die nach Entfernen der Zündquelle anhält.
- Nachbrennzeit mit Flamme
- Zeitdauer des anhaltenden Nachbrennens unter bestimmten Bedingungen.
- Nachglimmen
- Andauerndes Glimmen, nachdem sowohl die Zündquelle entfernt wurde als auch alle Flammen erloschen sind.
- Nachglimmzeit
- Zeitdauer unter bestimmten Versuchsbedingungen, während der ein Nachglimmen anhält.
- Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz
- In manchen Bundesländern als qualifizierte Bauvorlage gefordert.
- Netzmittel
- Flüssigkeit, die zur Herabsetzung der Oberflächenspannung des Wassers in einem bestimmten Mengenverhältnis mit Wasser verdünnt wird.
- nichtbrennbar
- Kein Verbrennen unter festgelegten Bedingungen
- nichtentflammbar
- Keine Zündung mit Flammen unter festgelegten Bedingungen
- Notleiteranlage
- Bauliche Anlage, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. ANMERKUNG: Notleiteranlagen sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Sie sind aber kein Ersatz für einen zweiten baulichen Rettungsweg im Sinne des Baurechts.
Fernsehinterview
zur neuen Landesbauordnung
Der Landtag NRW hat die Neufassung der Landesbauordnung mit Geltung ab 01. September 2026 beschlossen.
Für einen Beitrag in Sat 1 spricht unser geschäftsführender Gesellschafter Udo Kirchner über wesentliche Änderungen, die für das Bauen im Bestand erwartet werden.
Bereits bei der Erarbeitung der Novelle war unser Büro in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen beteiligt und konnte umfangreiche Praxiserfahrungen in konstruktive Vorschläge umsetzen.

