Glossar
- gegen Feuereinwirkung schützendes Bauteil
- Trennendes Element, das die Weiterleitung von Flammen und/oder Brandgasen unter bestimmten Bedingungen verhindert
- Genehmigungsplanung
- Eine Leistungsphase, bei welcher die Dokumente zur Einreichung im Genehmigungsverfahren zusammengestellt werden.
- geschädigte Fläche
- Gesamtfläche eines Gegenstandes, die durch Brandeinwirkung unter festgelegten Bedingungen bleibend verändert wird
- Glimmen
- Brennen eines Stoffes im festen Zustand ohne Flammenerscheinung, jedoch mit Ausstrahlung von Licht aus der Reaktionszone
- Glühen
- Ausstrahlen von Licht durch einen erwärmten Stoff
- glühend
- Durch Hitzeeinwirkung in den Glühzustand gebracht
- Glut
- Exotherm reagierender Stoff mit sichtbarer Wärmestrahlung
Fernsehinterview
zur neuen Landesbauordnung
Der Landtag NRW hat die Neufassung der Landesbauordnung mit Geltung ab 01. September 2026 beschlossen.
Für einen Beitrag in Sat 1 spricht unser geschäftsführender Gesellschafter Udo Kirchner über wesentliche Änderungen, die für das Bauen im Bestand erwartet werden.
Bereits bei der Erarbeitung der Novelle war unser Büro in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen beteiligt und konnte umfangreiche Praxiserfahrungen in konstruktive Vorschläge umsetzen.

