Brandschutzordnung

Definiert nach DIN 14 096 im Teil A allgemeine Verhaltensregeln, Teil B Verhalten von Personen ohne spezifische Brandschutzaufgaben und Teil C Verhalten von Personen mit spezifischen Brandschutzaufgaben für den Brand- und sonstigen Gefahrenfall.

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Fernsehinterview
zur neuen Landesbauordnung

Der Landtag NRW hat die Neufassung der Landesbauordnung mit Geltung ab 01. September 2026 beschlossen.

Für einen Beitrag in Sat 1 spricht unser geschäftsführender Gesellschafter Udo Kirchner über wesentliche Änderungen, die für das Bauen im Bestand erwartet werden.

Bereits bei der Erarbeitung der Novelle war unser Büro in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen beteiligt und konnte umfangreiche Praxiserfahrungen in konstruktive Vorschläge umsetzen.

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