Brandschutzordnung

Definiert nach DIN 14 096 im Teil A allgemeine Verhaltensregeln, Teil B Verhalten von Personen ohne spezifische Brandschutzaufgaben und Teil C Verhalten von Personen mit spezifischen Brandschutzaufgaben für den Brand- und sonstigen Gefahrenfall.

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Bürokratie
deckeln.

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