Generierend – die Brandschutzordnung
Mit der Inbetriebnahme eines Gebäudes ist das Projekt nicht beendet, vielmehr beginnt in diesem Moment eine weitere wichtige Phase. Denn ab jetzt ist die ausreichende Sicherheit für Betriebsangehörige und Besucher für den seltenen Fall eines Brandereignisses konkret zu gewährleisten. Ein wichtiges Instrument hierfür ist eine Brandschutzordnung, welche das Verhalten der Personen im Brandfall detailliert regelt. Gegebenenfalls koordiniert die Brandschutzordnung spezifische Aufgaben von einzelnen besonders geschulten Personen, die übergeordnete Organisation des Gebäudes im Brandfall sowie sämtliche Zuständigkeiten und Aufgaben.
Eine auch für den Fall der Fälle belastbare Brandschutzordnung ist daher kein allgemeines Informationspapier, sondern eine gezielte objektspezifische Ausarbeitung, die mit allen Beteiligten und Entscheidungsträgern für das Einzelobjekt abgestimmt wird.